Fluggelände


 

Fenner Höhe Obervorschütz

 


 

Video vom Gelände
4,7 MB

Startrichtung Ost/Süd/West.

Der Flugbetrieb ist ausschließlich nach den Vorschriften der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen
des Regierungspräsidiums Kassel vom 16.05.2007 und den nachfolgenden Punkten durchzuführen.
Eine Kopie der Erlaubnis liegt im Flugbuch und dem 1.Vorsitzenden vom Modellbauclub aus.
Alle Mitglieder und Gäste müssen sich mit dieser Erlaubnis durch Einsichtnahme vertraut machen.
Der Flugbetrieb darf nur aufgenommen werden, wenn eine Person anwesend ist, die ausreichend dazu geeignet ist 1. Hilfe zu leisten.
Jedes Mitglied muss am Jahresanfang bzw. spätestens vor dem ersten Flug im Jahr, einen Versicherungsnachweis vorlegen.
Die Nachweispflicht über eine ausreichende Versicherung gilt auch für Gastflieger.
Das Gelände muss jederzeit durch Rettungsfahrzeuge zugänglich sein.
Der Flugbereich ist gegen unbefugte Personen abzusichern.
Bei Flugbetrieb ist ein Flugleiter einzusetzen. Während des Flugbetriebes  ist ein Windsack aufzustellen.
Flug- und Funkregeln sind zu beachten. Es darf jeweils nur ein Motormodell betrieben werden.
Die Modellflugzeuge dürfen ein Gesamtgewicht von 5Kg nicht überschreiten.
Ab dem 16.05.2007 darf ein Motormodell den Schalldruck von 71 db nicht überschreiten.
(Eine Messung mit Protokoll ist von einem Vorstandsmitglied durchzuführen).
Der Lärm-Pass ist bei Flugbetrieb mitzuführen.
Modellflugzeuge dürfen nach dem Start nur nördlich und westlich des Platzes bis zu einer Höhe von 100 Metern fliegen.
Fahrzeuge sind in ausreichender Entfernung zum Fluggelände abzustellen.
Die Flugzeiten sind Sonn- und Feiertags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr.
Montags bis Freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr ist wegen des Nahverkehrsbereiches Fritzlar
die dortige Flugleitung unter der Telefonnummer: 05622/2350. 05622/2360 (oder jeweils gültige) zu verständigen.
Auf Straf- und Bußgeldbestimmungen wird hingewiesen.

Die maximal zulässige Flughöhe beträgt 100 Meter

Flugsektor


 

Vor dem Odenberg ( Südseite )
 

Video vom Hang Odenberg SüdWest
5.3 MB

Dieser Hang ist für Windrichtung S/SW geeignet.

Das Gelände ist ca. 600 Meter nördlich von Gudensberg entfernt.
Es gelten folgende Flug-Regeln!
Dieser Flugplatz ist ausschließlich für
Segelflugzeuge zugelassen.
Flugzeiten zu jeder Zeit, außer den für die Heuernte eingeschränkten Wochen
im Mai/Juni und dem zweiten Schnitt im Juli (Wird durch aufgestellte Schilder angezeigt.),
 sowie unter der Beachtung: Flugende, 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Flug- und Funkregeln sind zu beachten.
Der gültige Mitgliedsausweis ist sichtbar zu tragen.


Beim Parken ist der Bereich im Wendehammer frei zu halten.

Die maximal zulässige Flughöhe beträgt 300 Meter

!Wenn das Modell mal in die Bäume fliegt!

Baumkletterer Holger Elbel aus Obervorschütz,
Handy 0173 3178626

(Kostenpflichtig)

Baumkletterer Christian Faust aus Calden.
www.baumcontact.de
(Kostenpflichtig)

 


 

Hinter dem Odenberg ( Ost )
 

Dieser Hang ist für Windrichtung O/NO geeignet.

Das Gelände ist ca. 800 Meter nordöstlich von Gudensberg entfernt.
Es gelten folgende Flug-Regeln!
Dieser Flugplatz ist ausschließlich für
Segelflugzeuge zugelassen.
Flugzeiten zu jeder Zeit, außer den für die Heuernte eingeschränkten Wochen
im Mai/Juni und dem zweiten Schnitt im Juli (Wird durch aufgestellte Schilder angezeigt.),
 sowie unter der Beachtung: Flugende, 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Flug- und Funkregeln sind zu beachten.
Der gültige Mitgliedsausweis ist sichtbar zu tragen.
Das Parken der Fahrzeuge ist nur unterhalb der Flugwiese und an der Waldkreuzung erlaubt.
 

Die maximal zulässige Flughöhe beträgt 300 Meter

PARKMÖGLICHKEITEN FÜR DIESES FLUGGELÄNDE!
(Bitte das Fahrzeug auf den Feldwegen parken, so dass ein Zweites vorbei fahren kann!)

Quelle des Bildes: GoogleMaps

!Wenn das Modell mal in die Bäume fliegt!

Baumkletterer Holger Elbel aus Obervorschütz,
Handy 0173 3178626

(Kostenpflichtig)

Baumkletterer Christian Faust aus Calden.
www.baumcontact.de
(Kostenpflichtig)

  


 

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